Amt für statistik berlin brandenburg auskunftspflicht
Regionale Stellenangebote aus Berlin und Umgebung. Die regionalen Stellenmärkte für Jobs und Stellenangebote in Deutschlan Zug nach Brandenburg. Vermeiden Sie die Verwendung von Fahrkartenautomaten am Bahnhof Die Statistischen Ämter des Bundes und der Länder haben nach dem Bundesstatistikgesetz (BStatG) die Aufgabe, Daten zu erheben, aufzubereiten und zu veröffentlichen. Die Erhebungen/Bundesstatistiken werden in einzelnen fachstatistischen Rechtsvorschriften geregelt. Für die Auskunftgebenden besteht in der Regel Auskunftspflicht Nach §15 Abs. 3 Bundesstatistikgesetz (BStatG) hat der Auskunftspflichtige, soweit in einer Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist, die Antwort dem Empfänger (Amt für Statistik Berlin-Brandenburg) kosten- und portofrei zu erteilen (2) Die Auskunftspflicht besteht gegenüber den mit der Durchführung der Landesstatistiken amtlich betrauten Stellen und Personen. (3) Die Antwort ist wahrheitsgemäß, vollständig und innerhalb der vom Amt für Statistik Berlin-Brandenburg oder der sonstigen Erhebungsstelle gesetzten Frist zu erteilen
Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht Auskunftspflicht. Neben dem Grundprogramm des Mikrozensus mit jährlich wiederkehrenden Fragen gibt es eine Reihe von Merkmalen, die im vierjährigen Rhythmus zu erheben sind (Zusatzprogramm). Die Befragungsergebnisse werden an den Eckzahlen der amtlichen Bevölkerungsfortschreibung hochgerechnet, um ein Abbild der gesamten Bevölkerung darzustellen § 15 LStatG, Auskunftspflicht § 3 LStatG, Amt für Statistik Berlin-Brandenburg § 3a LStatG, Zusammenarbeit der statistischen Ämter § 4 LStatG, Statistiken im Verwaltungsvollzug § 5 LStatG, Verarbeitung personenbezogener Daten § 6 LStatG, Anordnung von Landesstatistiken § 7 LStatG, Maßnahmen zur Durchführung von Landesstatistiken § 8 LStatG, Erhebungen für besondere Zwecke § 9.
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Die Statistik der Geburten ist eine Vollerhebung mit Auskunftspflicht. Erhebungsunterlagen für Geburten sind Belege (Zählkarten), die vom Standesbeamten (bzw. von Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen) ausgefüllt werden, in dessen Standesamtsbezirk sich die Geburt ereignete und der den Personenstandsfall beurkundet hat Oktober 1996 die allgemeinen Rahmenbedingungen für die Durchführung der amtlichen Statistik im Land Brandenburg fest (Aufgaben des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg, Geheimhaltung, Auskunftspflicht, Übermittlungsregelungen u. a.), unter denen das Land die Bundesstatistiken als eigene Angelegenheit durchführt Amt für Statistik Berlin-Brandenburg - Alles zur Statistik in den Ländern Berlin und Brandenburg. Statististische Berichte, Metadaten, Basisdaten, Zeitreihen, Aufsätze und Analysen, Datenbanken, Karten, Pressemitteilungen
Die Meldungen der Unternehmen des jeweilig neuen Berichtskreises sind rückwirkend für den entsprechenden Vorjahresmonat integriert. Für den Kraftfahrzeughandel und den Großhandel werden seit dem Berichtsmonat September 2012 große Unternehmen monatlich zum Umsatz und den Beschäftigten befragt. Für alle weiteren Unternehmen in diesen Wirtschaftsbereichen werden die Angaben von den Finanzverwaltungen und der Bundesagentur für Arbeit geliefert. Die Ergebnisse werden als Messzahlen. Die Möglichkeit und die Angemessenheit sind von der für die Durchführung der Statistik zuständigen Stelle (Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, kommunale Statistikstelle) zu prüfen; diese kann hierzu von den in § 1 Absatz 3 Nummer 1 und 2 genannten Stellen Einzelangaben ohne Name und Anschrift (formal anonymisierte Einzelangaben) anfordern
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Februar 2021: Das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (AfS) will die statistischen Berichte noch mehr an den Bedürfnissen der Nutzer ausrichten und benötigt hierfür Unterstützung! Das AfS möchte herausfinden, was ihre Nutzerinnen und Nutzer wirklich benötigen. Z.B. Wie können die statistischen Berichte nutzerfreundlicher gestalten werden? Was ist den Nutzern besonders wichtig
Ja, es besteht nach § 7 Mikrozensusgesetz eine Auskunftspflicht für die betroffenen Haushalte (für die meisten Fragen; einige sind allerdings freiwillig). Dies gilt auch für die Daten zur..
Renate Schäfer hat ordnungsgemäß die Fragebögen zur Gebäude- und Wohnraumzählung ausgefüllt und zum Amt für Statistik Berlin-Brandenburg geschickt. 28. Juli 2011, 01:34 Uhr • Finsterwald
Das Statistische Informationssystem Berlin-Brandenburg (StatIS-BBB) ist das interaktive Datenbanksystem des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg. Das Informationssystem stellt interessierten Nutzerinnen und Nutzern ein breitgefächertes Datenangebot zur Verfügung. Individuelle Auswertungen können auf Basis von fachlich bzw. regional tief gegliederten Daten in StatIS-BBB erstellt. Das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (AfS) erhebt neben vielen anderen gesetzlich angeordneten Statistiken den Mikrozensus im Land Brandenburg. Bei der Mikrozensuserhebung, die als Bundesstatistik angeordnet ist, handelt es sich um die größte amtliche Haushaltserhebung in der Europäischen Union. Aufgrund seines großen Stichprobenumfangs erlaubt der Mikrozensus Auswertungen in hoher fachlicher und regionaler Differenzierung. Damit dient er vielen amtlichen und nichtamtlichen.
Amt für Statistik Berlin Brandenburg - Datenerhebun
Das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg ist mit vorheriger Zustimmung der fachlich zuständigen Ministerien berechtigt, die gewonnenen statistischen Ergebnisse für allgemeine Zwecke zu veröffentlichen und darzustellen. Die Veröffentlichungen dürfen keine Angaben enthalten, die den Bezug auf eine bestimmte Person zulassen
Statistik zuständigen Stelle (Amt für Statistik Berlin-Brandenburg, kommunale Statistikstelle) zu prüfen; diese kann hierzu von den in § 1 Absatz 3 Nummer 1 und 2 genannten Stellen Einzelangaben ohne Name und Anschrift (formal anonymisierte Einzelangaben) anfordern. Die Übermittlung der Daten ist in der Rechtsvorschrift zu regeln, die di
Im Amt für Statistik ist von rund 200 Fällen pro Jahr die Rede. Wir haben ein hohes Interesse daran, ein gutes Einvernehmen mit den Bürgern zu finden, sagte Nauenburg. Man habe nichts.
Die Fragen beziehen sich auf Lebens- und Familienformen, Beruf und Ausbildung sowie den Lebensunterhalt. Laut Amt besteht eine überwiegende Auskunftspflicht. Der seit 1957 erhobene Mikrozensus.
Herausgeber: Amt für Statistik Berlin-Brandenburg. Hausadresse / Lieferadresse: Steinstraße 104 - 106, 14480 Potsdam. Telefon: 0331 8173-1777. Telefax: 030 9028-4091. E-Mail: info@statistik-bbb.de. Internet: www.statistik-berlin-brandenburg.de. Rechtsform: Anstalt des öffentlichen Rechts. Vorstand: Jörg Fidorra
das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg für Ordnungswidrigkeiten nach Absatz 1, soweit Auskunftspflichten für Landesstatistiken betroffen sind, und für Ordnungswidrigkeiten nach § 23 des Bundesstatistikgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2394), das zuletzt durch Artikel 10 Absatz 5 des Gesetzes vom 30. Oktober 2017 (BGBl. I S. 3618, 3623) geändert.
Amt für Statistik Berlin Brandenburg - Statistiken
Bei den in Absatz 2 genannten Erhebungen hat das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg diese Rechte und Pflichten. (8) Die örtlichen Erhebungsstellen sind verpflichtet, die Erhebungsbeauftragten für die in Absatz 1 Satz 1 genann-ten Erhebungen nach den Vorgaben des Amtes für Statistik Berlin-Brandenburg zu schulen, die Schulung und di
Das teilte das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg am Donnerstag mit. Es bestehe Auskunftspflicht. So gebe es beispielsweise Berliner und Brandenburger, die mit mehreren Hauptwohnsitzen oder nur mit einem Nebenwohnsitz gemeldet seien. Mit der neuerlichen Befragung soll sichergestellt werden, dass jeder Bürger nur einmal gezählt und der richtigen Gemeinde zugeordnet wird
(3) Das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg fertigt die Abschlussrechnung unter Berücksichtigung der Bemessungsgrundlagen nach § 5 Absatz 2 und 3 sowie bereits gezahlter Beträge nach Absatz 2 Nummer 1 bis 3. Hierfür weisen die kreisfreien Städte und Landkreise die ihnen entstandenen Kosten bis spätestens drei Monate nach Auflösung der Zensus-Erhebungsstelle in geeigneter und.
§ 15 LStatG, Auskunftspflicht - Gesetze des Bundes und der
Das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg (AfS) erhebt neben vielen anderen gesetzlich angeordneten Statistiken den Mikrozensus im Land Brandenburg. Bei der Mikrozensuserhebung, die als Bundesstatistik angeordnet ist, handelt es sich um die größte amtliche Haushaltserhebung in der Europäischen Union. Aufgrund seines großen Stichprobenumfangs erlaubt der Mikrozensus Auswertungen in hoher.
des Zwangsgeldes befreit jedoch nicht von der gesetzlichen Auskunftspflicht. Die Höhe des ersten Zwangsgeldes beträgt derzeit 300 EUR. Die Angaben aus der Befragung werden grundsätzlich geheim gehalten. Sie dürfen nur für statistische Zwecke verwendet werden. Damit ist ausgeschlossen, dass Einzelangaben der Befragten und darau
Online melden beim Statistikamt Nord. Zugang zu den Meldewegen IDEV, eSTATISTIK.CORE und dem Erhebungsportal. Hintergrundinformationen zu ausgewählten Statistiken. Danke für Ihre Meldung
Amt für Statistik Berlin Brandenburg - Statistike
Rechtsgrundlagen Ministerium des Innern und für Kommunale